Architekturleistung

unterteilt in 9 Leistungsphasen (Lph) gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Für Details bitte auf die einzelnen Leistungsphasen klicken.

4. Lph – Genehmigungsplanung

  • Erarbeiten der Vorlagen für die Genehmigung, ggf. notwendige Verhandlung mit Behörden
  • Einreichen der Unterlagen
  • Vervollständigen und Anpassen der Unterlagen mit allen Leistungen der am Bau beteiligten Gewerken
  • Bei Freianlagen und raumbildenden Ausbauten: Prüfen und Einholen von Zustimmungen und Genehmigungen