Architekturleistung
unterteilt in 9 Leistungsphasen (Lph) gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Für Details bitte auf die einzelnen Leistungsphasen klicken.
4. Lph – Genehmigungsplanung
- Erarbeiten der Vorlagen für die Genehmigung, ggf. notwendige Verhandlung mit Behörden
- Einreichen der Unterlagen
- Vervollständigen und Anpassen der Unterlagen mit allen Leistungen der am Bau beteiligten Gewerken
- Bei Freianlagen und raumbildenden Ausbauten: Prüfen und Einholen von Zustimmungen und Genehmigungen